Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen der Polyton GmbH mit dem Käufer gelten ausschliesslich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Bestimmungen regeln die Leistungen, welche von der Polyton GmbH im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werkverträge, Klickverträgen (Service), Mietverträgen sowie Aufträgen (Support- und Beratungsleistungen) für ihre Geschäfts- und Privatkunden erbracht werden.

Die Polyton GmbH vereinbart mit dem Käufer beim ersten Vertragsabschluss die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie auch für die nachfolgenden Aufträge, selbst wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.

Abweichende Bedingungen des Käufers, welche die Polyton GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Polyton GmbH unverbindlich, auch wenn die Polyton GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Alle Angebote sind freibleibend, d.h. die Polyton GmbH behält sich vor, auf Grund des Angebotes einen Vertrag abzuschliessen oder nicht.

2. Beginn / Dauer / Beendigung des Vertrages

2.1 Vertragsbeginn

Ohne gegenteiliger Bestimmungen wird der Vertrag zwischen dem Kunden und der Polyton GmbH auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag tritt auf den zwischen dem Kunden und der Polyton GmbH vereinbarten Termin in Kraft.

2.2 Vertragsdauer

Sofern nicht anders vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist drei (3) Monate, erstmals jedoch auf das Ende des 12. Monats (d.h. Mindestdauer 12 Monate). Befristete Verträge enden ohne Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Kündigung kann durch jede der Vertragsparteien schriftlich und unter Wahrung der Kündigungsfristen jeweils auf Ende eines Monats erfolgen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr wenn nich eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung der Frist vor Ablauf der Vertragsdauer kündigt.

2.3 Beendigung / Kündigung

Die Polyton GmbH behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund, wie namentlich bei Nutzung von Leistungen ohne zu Bezahlen zu oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen jederzeit zu kündigen.

2.4 Folgen der Vertragsbeendigung

Die Polyton GmbH ist berechtigt, mit der Beendigung des Vertrages alle Daten des Kunden auf den Systemen der Polyton GmbH zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vorgängig der Beendigung des Vertrages selber verantwortlich. Im Fall einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung wird die Polyton GmbH die Daten erst nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Beendigung des Vertrages löschen. Vorbehältlich einer ausserordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Gutschrift vorausbezahlter Gebühren, wenn ein Vertrag vorzeitig beendet wird.

3. Preise

Alle Preise sind Richtpreise und verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, exkl. MWST, zzgl. Transport- und Verpackungskosten.Die Polyton GmbH behält sich vor, Preisänderungen, aufgrund von Kursänderungen und / oder Anpassungen durch Lieferanten und Produzenten, ohne Voranmeldung durchzuführen.

4. Bestellmenge

Pro neue Bestellung gelten folgende Werte:

Für den Fachhandel
Die Minimum-Bestellmenge beträgt CHF 100.00 pro Auftrag, exkl. MWST.

Für Firmen
Die Minimum-Bestellmenge beträgt CHF 50.00 pro Auftrag, exkl. MWST.

Für den Endverbraucher
Die Minimum-Bestellmenge beträgt CHF 50.00 pro Auftrag, exkl. MWST.

Falls die Minimum-Bestellwerte pro neue Bestellung nicht eingehalten werden können, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00 verrechnet. Ausgenommen sind Ergänzungen auf eine pendente Bestellung oder Nachlieferungen.

5. Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug

Lieferungen werden von der Polyton GmbH so schnell wie möglich ausgeführt. Sollte ein Produkt ausnahmsweise nicht am Lager sein, erfolgt eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin.

Teillieferungen sind innerhalb der von der Polyton GmbH angegebenen Lieferfrist zulässig. Für Nachlieferungen werden keine Versandkosten durch die Polyton GmbH in Rechnung gestellt.

Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang der Zahlung.Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche die Polyton GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob bei Polyton GmbH oder bei einem Unterlieferanten der Polyton GmbH eingetreten.

Beispiele:
Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Die Firma Polyton GmbH wird solche Hindernisse unverzüglich dem Kunden mitteilen.

Schadenersatzansprüche gegenüber der Polyton GmbH infolge Lieferverzugs sind ausgeschlossen. Die Polyton GmbH behält sich das Recht, allenfalls von einem Vertrag zurückzutreten.

Die Wahl des Transportmittel respektive Versandart unterliegt der Polyton GmbH. Verlangt der Kunde ein Abweichendes als von der Polyton GmbH gewählt, so trägt der die Mehrkosten.

Bei Fachhändler wird die Erstlieferung erst nach Erhalt einer Kopie des Handelsregisterauszug zugestellt.

6. Dritte & Hilfspersonen (Beizug & Haftung)

Die Gesellschaft ist berechtigt, für die Leistungserfüllung Dritte beizuziehen. Die Haftung der Gesellschaft für Handlungen und/oder Unterlassungen Dritter, inklusive Hilfspersonen (z.B. Arbeitnehmer) ist ausgeschlossen.

7. Versandkosten

Es gelten folgende Portoregelungen:

  • CHF 12.00 für Verbrauchsmaterial (Warenmix), portofrei ab einem Warenwert von CHF 600.00
  • Frei Haus Lieferungen für Polyton-Produkte (kein Warenmix) ab einem Warenwert von CHF 400.00
  • Bürogeräte nach effektivem Gewicht und gewünschter Lieferzeit, unabhängig vom Warenwert
  • Kopierpapier nach effektivem Gewicht und gewünschter Lieferzeit, unabhängig vom Warenwert
  • Nachlieferungen sind kostenlos

Bei Fachhändler werden generell Lieferspesen verrechnet.

8. Entgegennahme und Annahmeverzug

Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen sind innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Rücksendungen bedürfen einer vorherigen Rücksprache mit der Polyton GmbH.

9. Zahlung

Die Rechnung(en) ist / sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde für den Endverbraucher nach 20 Tagen respektive für den Fachhandel nach 10 Tagen rein netto zu bezahlen.

Bei Neukunden behält sich die Polyton GmbH das Recht, Ware nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Die Zahlungen sind zu richten an:

Zürcher Kantonalbank, 8180 Bülach
Konto-Nr. 1124-0156.050
Postcheck-Konto
Bank Clearing-Nr. 724
Swift Code ZKBKCHZZ80A.

Allfällige Bankspesen oder Spesen für Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Polyton GmbH berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Diskontsatz der Schweizer Banken zu berechnen. Sofern eine vereinbarte Zahlungsbedingung einen Skontoabzug unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, so wird dieser nur gewährt, wenn nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen unbeglichen sind. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Polyton GmbH nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte(n) Ware(n) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der Polyton GmbH.

Die Polyton GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen.

11. Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Produkte und Reparaturen

Es gilt generell die Garantie respektive Garantiezeit des Herstellers. Sie beginnt ab dem Faktura-Ausstelldatum.

Die Faktura gilt als “Garantieschein“. Es werden nur Garantien bearbeitet, denen eine Fehlerbeschreibung und die Fakturakopie beigelegt ist. Die Schadenersatzforderung erlischt, wenn ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Polyton GmbH an Geräten die Störungen aufweisen, Reparaturen von Dritten ausgeführt wurden.

Die Haftung bezieht sich generell nur auf die Produkte. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Änderung oder Reparatur, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, oder infolge Abnutzung, höhere Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften.

Angaben in allgemeinen Verkaufsunterlagen, Inseraten und im Online-Shop (Zeichnungen, Abbildungen, Liefertermine, Masse, Spezifikationen usw.) stammen vom Hersteller oder Importeur. Die Polyton GmbH übernimmt für diese Angaben keine Gewähr.

Für Leistungen aus Kaufverträgen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gesellschaft unterstützt den Kunden aber bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, indem sie zwischen dem Kunden und dem Hersteller/Importeur vermittelt und – soweit möglich – ihre Ansprüche gegen diese dem Kunden abtritt.

Für Leistungen aus Werkverträgen beschränkt sich die Gewährleistung auf die mögliche Nachbesserung. Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) sind nicht ersatzpflichtig.

Die Gesellschaft gewährleistet bei Support- und Beratungsleistungen keinen Erfolg.

Die Dauer der Gewährleistung auf Ersatzteile und Reparatur beträgt 3 Monate ab Ausführungsdatum. Polyton GmbH gewährleistet, dass Ersatzteile und Reparaturen keine Material oder Fabrikationsfehler aufweisen.

Andere Haftungen oder Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

12. Warenrücknahme

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der Polyton GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.

Die Polyton GmbH behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Allfällige Gutschriften werden durch die Polyton GmbH exklusive Bearbeitungsgebühr festgelegt.

13. Nichtigkeitsklausel

Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Geheimhaltung

Die Gesellschaft und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung der erhaltenen Informationen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeiten der Polyton GmbH basieren ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Polyton GmbH in 8181 Höri/ZH. Die Polyton GmbH ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.